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Longfront-Abbruchbagger mit Abbruchzange trägt die oberen Geschosse eines Stahlbeton-Skelettbaus ab, Staub steht in der Luft

Ratgeber · Bauschutt-Deklaration

Bauschutt richtig deklarieren: Von der Probe zur Deponieklasse

Bevor Bauschutt verwertet oder deponiert werden darf, muss er deklariert werden: Eine repräsentative Probe nach LAGA PN 2/98 wird im Labor als Feststoff und Eluat (DIN 19528/DIN 19529) untersucht. Das Ergebnis führt zu einer Zuordnungsklasse Z0–Z2 für die Verwertung — oder, wenn Verwertung ausscheidet, zu einer Deponieklasse DK 0–III nach Deponieverordnung. Diese Seite erklärt jeden Schritt.

Der Ablauf in 6 Schritten Z-Klassen & Deponieklassen

Zuletzt aktualisiert: 25. Juli 2026 · Bauschutt-Analyse.de

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Einzelfallberatung, Vor-Ort-Begutachtung oder rechtliche Prüfung.

ProbenahmeNach dem bundesweit etablierten Standard LAGA PN 2/98 — inklusive Protokoll.

Feststoff & EluatEluatherstellung nach DIN 19528 (Säule) oder DIN 19529 (Schüttelverfahren).

ZuordnungZ0–Z2 nach LAGA M 20 für die Verwertung, DK 0–III nach DepV für die Beseitigung.

LaborauswertungDie Auswertung erfolgt in DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren (DIN EN ISO/IEC 17025).

Der Weg in vier Stationen

Von der Schaufel bis zum Entsorgungsweg

Jede Deklaration folgt derselben Kette. Springen Sie direkt zu der Station, die Sie gerade beschäftigt.

  1. 01

    Probenahme

    Einzelproben über das Haufwerk verteilt, Mischprobe, Protokoll — nach LAGA PN 2/98.

  2. 02

    Eluat

    Feststoffgehalte plus wässriger Auszug nach DIN 19528/DIN 19529.

  3. 03

    Zuordnung

    Messwerte gegen die Zuordnungswerte: Ergebnis ist eine Klasse zwischen Z0 und > Z2.

  4. 04

    Entsorgungsweg

    Verwertung nach Z-Klasse — oder Beseitigung auf einer Deponie der Klasse DK 0–III.

Typische Situationen

Wo die Frage nach der Deklaration auftaucht

Abbruchunternehmen

Halle aus den 1960ern

Der Estrich trägt schwarze Kleberreste, im Hof liegt alter Asphalt. Ohne Analyse nimmt die Deponie das Material nicht an — und bei falscher Deklaration haften Sie als Abfallerzeuger.

Richtig beproben

Containerdienst

„Sauberer Betonbruch“ — angeblich

Bestellt war reiner Betonbruch, im Container liegen jetzt Dachpappe und geflieste Wandstücke. Vor der Weitergabe an den Entsorger brauchen Sie eine belastbare Einstufung.

Stolperfallen ansehen

Bauherr

Kellerumbau, einige Tonnen Schutt

Der Containerdienst fragt nach der „Z-Klasse“ des Materials — und Sie fragen sich, was das überhaupt ist und wer das feststellt. Genau dafür ist diese Seite da.

Z-Klassen verstehen

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Welches Material liegt bei Ihnen?

Herkunft und Materialart entscheiden darüber, welcher Abfallschlüssel greift und welche Parameter am ehesten den Ausschlag geben. Wählen Sie den Fall, der Ihrem Haufwerk am nächsten kommt.

Betonbruch, Ziegel und Mauerwerk

Sortenreiner mineralischer Abbruch ist der Regelfall — und häufig gut verwertbar. Entscheidend ist die Nutzungsgeschichte: Wohnhaus, Werkstatt, Parkdeck oder Industriehalle führen zu sehr unterschiedlichen Befunden.

  • Typischer AVV-Schlüssel17 01 01 Beton · 17 01 02 Ziegel · 17 01 07 Gemische
  • Häufig ausschlaggebendEluat: pH-Wert, Leitfähigkeit, Sulfat, Chlorid; bei gewerblicher Nutzung zusätzlich Schwermetalle und Mineralölkohlenwasserstoffe
  • Praxis-HinweisBeton aus Parkdecks, Tiefgaragen und Brücken hat über Jahre Tausalz aufgenommen — Chlorid im Eluat gezielt mitprüfen
Chlorid im Eluat verstehen

Straßenaufbruch, Asphalt und Wegebefestigungen

Bei Befestigungen aus der Zeit vor den 1980er-Jahren steht immer die Teerfrage im Raum — oft nicht in der Deckschicht, sondern in älteren Trag- und Ausgleichsschichten darunter.

  • Typischer AVV-Schlüssel17 03 02 ohne Kohlenteer · 17 03 01* kohlenteerhaltig (gefährlicher Abfall)
  • Häufig ausschlaggebendPAK nach EPA-16 im Feststoff, Leitparameter Benzo[a]pyren
  • Praxis-HinweisSchichten getrennt beproben und teerverdächtiges Material nicht mit unbelastetem Aufbruch mischen — sonst wird das ganze Haufwerk hochgestuft
Teerhaltigen Asphalt erkennen

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Sobald Holz, Gips, Dämmstoff oder Dachpappe im Container landen, ist es kein sortenreiner Bauschutt mehr. Das ändert Abfallschlüssel, Analysenumfang und Entsorgungskosten.

  • Typischer AVV-Schlüssel17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
  • Häufig ausschlaggebendVoller Standardumfang: PAK, Mineralölkohlenwasserstoffe und Schwermetalle im Feststoff, dazu die Eluatparameter
  • Praxis-HinweisStörstoffe vor der Beprobung aussortieren und Materialströme getrennt halten; bei Verdacht auf asbesthaltige Bauteile das Material nicht zerkleinern, bohren oder schleifen, feucht halten, FFP2-Maske und Einweghandschuhe tragen — Bewertung und Sanierung ausschließlich durch Fachbetriebe nach TRGS 519
Typische Stolperfallen

Bodenaushub und Steine

Bodenmaterial wird häufig verfüllt oder im Erdbau wieder eingesetzt — genau dafür sind die Zuordnungswerte gemacht. Altlastenverdacht, Auffüllungen und frühere gewerbliche Nutzung sind die kritischen Punkte.

  • Typischer AVV-Schlüssel17 05 04 Boden und Steine ohne gefährliche Stoffe
  • Häufig ausschlaggebendSchwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe und PAK im Feststoff; im Eluat vor allem Sulfat, Chlorid und gelöste Metalle
  • Praxis-HinweisFür den Einbau in technische Bauwerke gilt seit dem 1. August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung; für Verfüllungen bestehen Länderregelungen fort
Z-Klassen und Deponieklassen
Gesamte Tabelle anzeigen: Material, Schlüssel und Parameter
Materialarten im Überblick — Abfallschlüssel und häufig ausschlaggebende Parameter
Material / Herkunft Typischer AVV-Schlüssel Häufig ausschlaggebende Parameter Praxis-Hinweis
Betonbruch, Ziegel, Mauerwerk 17 01 01 · 17 01 02 · 17 01 07 Eluat: pH, Leitfähigkeit, Sulfat, Chlorid; bei gewerblicher Herkunft zusätzlich Schwermetalle und Mineralölkohlenwasserstoffe Parkdeck, Tiefgarage und Brücke: Chlorid im Eluat gezielt mitprüfen.
Straßenaufbruch, Asphalt, Wegebefestigung 17 03 02 · 17 03 01* PAK nach EPA-16 im Feststoff, Leitparameter Benzo[a]pyren Schichten getrennt beproben; teerverdächtiges Material nicht mit unbelastetem Aufbruch mischen.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle 17 09 04 Voller Standardumfang: PAK, Mineralölkohlenwasserstoffe, Schwermetalle plus Eluatparameter Störstoffe vor der Beprobung aussortieren; bei Asbestverdacht nicht zerkleinern, bohren oder schleifen, Material feucht halten, FFP2-Maske und Einweghandschuhe tragen — Klärung und Sanierung nur durch Fachbetriebe nach TRGS 519.
Bodenaushub und Steine 17 05 04 Schwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe, PAK im Feststoff; Sulfat, Chlorid und gelöste Metalle im Eluat Einbau in technische Bauwerke seit 1. August 2023 nach Ersatzbaustoffverordnung; Verfüllung nach Länderregelung.

Tabelle seitlich scrollbar

01Warum muss Bauschutt überhaupt deklariert werden?

Kurz gesagt: Weil jede Annahmestelle wissen muss, was sie annimmt. Ohne Deklarationsanalyse nehmen Deponien und viele Verwerter verdächtigen oder gemischten Bauschutt nicht an.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stellt die Verwertung vor die Beseitigung: Mineralischer Bauschutt soll möglichst als Recycling-Baustoff wieder eingesetzt werden. Ob das zulässig ist, hängt von seiner Schadstoffbelastung ab — und die sieht man dem Material nicht an. Beton aus einem Wohnhaus kann praktisch unbelastet sein; derselbe Beton aus einer alten Werkstatt kann Öl, Metalle oder teerhaltige Anhaftungen tragen.

Deshalb verlangen Entsorger, Recyclinganlagen und Deponien eine Deklarationsanalyse: einen Laborbefund, der die relevanten Parameter im Feststoff und im Eluat ausweist. Wichtig für die Praxis: Die Verantwortung für die korrekte Einstufung liegt beim Abfallerzeuger — sie endet nicht an der Containerkante. Wer Material falsch deklariert, riskiert Nachforderungen, Rückweisungen und im Ernstfall abfallrechtliche Konsequenzen.

Zur Deklaration gehört auch die richtige Abfallschlüsselnummer nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Die wichtigsten für Bauschutt:

Häufige AVV-Abfallschlüssel für Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Nr.AbfallartHinweis
17 01 01Betonohne gefährliche Verunreinigungen
17 01 02Ziegelohne gefährliche Verunreinigungen
17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramikohne gefährliche Stoffe
17 03 02Bitumengemische (Asphalt)ohne Kohlenteer
17 03 01*Kohlenteerhaltige Bitumengemischegefährlicher Abfall (Sternchen-Eintrag)
17 05 04Boden und Steineohne gefährliche Stoffe
17 09 04Gemischte Bau- und Abbruchabfälleohne gefährliche Stoffe

Tabelle seitlich scrollbar

Einträge mit Sternchen (*) kennzeichnen gefährliche Abfälle mit Nachweispflichten. Ob ein „*“-Schlüssel greift, entscheidet häufig erst das Analysenergebnis.

02Schritt 1: Probenahme nach LAGA PN 2/98

Kurz gesagt: Die LAGA PN 2/98 regelt, wie viele Einzel- und Mischproben je Haufwerksvolumen zu nehmen sind, damit das Laborergebnis das gesamte Haufwerk repräsentiert.

Die beste Analytik nützt nichts, wenn die Probe das Haufwerk nicht abbildet. Die Richtlinie LAGA PN 2/98 ist der bundesweit etablierte Standard für die Probenahme von Abfällen und wird von praktisch allen Annahmestellen vorausgesetzt. Ihre Grundprinzipien:

  1. Einzelproben verteilt entnehmen: an mehreren Stellen des Haufwerks, auch aus der Tiefe — nicht nur von der Oberfläche und nicht nur dort, wo das Material „sauber aussieht“.
  2. Zu Mischproben vereinigen: Die Einzelproben werden zu einer oder mehreren Mischproben zusammengeführt; die Mindestanzahl je Haufwerksvolumen und Korngröße legen die Tabellen der PN 2/98 fest.
  3. Protokoll führen: Ort, Datum, Haufwerksgröße, Entnahmestellen, Probenehmer, Fotos. Ohne Probenahmeprotokoll akzeptieren viele Deponien den Befund nicht.
  4. Rückstellprobe sichern: Ein Teil der Probe wird verschlossen aufbewahrt — Ihre Absicherung, falls die Einstufung später angezweifelt wird.

Für größere Bauvorhaben und strittige Fälle empfiehlt sich eine sachkundige Probenahme durch geschultes Personal. Bei kleinen, homogenen Chargen akzeptieren manche Annahmestellen auch eine dokumentierte Eigenprobenahme — das sollten Sie vorher klären.

Wichtig

Ein Laborergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe. Repräsentativ wird die Aussage nur durch eine korrekte, dokumentierte Probenahme — „schöngeprobte“ Haufwerke fallen spätestens bei der Annahmekontrolle auf.

03Schritt 2: Feststoff und Eluat — DIN 19528 und DIN 19529

Kurz gesagt: Das Labor misst den Schadstoffgehalt im Feststoff und die Auslaugbarkeit im Eluat — hergestellt nach DIN 19528 (Säulenverfahren) oder DIN 19529 (Schüttelverfahren).

Für die Einstufung zählt nicht nur, wie viel von einem Stoff im Material steckt, sondern auch, ob er herausgelöst werden kann. Regenwasser, das durch ein Schuttlager oder eine Tragschicht sickert, nimmt lösliche Stoffe mit — der relevante Pfad ist das Grundwasser. Genau das bildet das Eluat nach:

  • DIN 19528 — Perkolationsverfahren: Wasser durchströmt das Material in einer Säule, ähnlich wie Sickerwasser in der Realität.
  • DIN 19529 — Schüttelverfahren: Die Probe wird mit Wasser im Verhältnis 2 : 1 (Liter je Kilogramm) geschüttelt und das Eluat anschließend analysiert.

Typische Eluatparameter sind pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Chlorid, Sulfat und gelöste Metalle. Warum gerade Salze wie Chlorid oft den Ausschlag geben, erklärt unser Beitrag Chlorid im Eluat: wann der Wert relevant wird. Im Feststoff werden dagegen Parameter wie PAK (EPA-16), Mineralölkohlenwasserstoffe und Schwermetalle bestimmt — Stoffe, deren Gesamtgehalt über Verwertung, Arbeitsschutz und Abfallschlüssel mitentscheidet.

Die Auswertung erfolgt in DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren (DIN EN ISO/IEC 17025).

04Schritt 3: Zuordnung zu Z0 bis Z2 — darf das Material verwertet werden?

Kurz gesagt: Liegen alle Werte unter den Zuordnungswerten einer Klasse, darf das Material entsprechend eingebaut werden: Z0 offen, Z1 eingeschränkt offen, Z2 nur mit technischen Sicherungsmaßnahmen.

Die LAGA Mitteilung 20 („Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“) definiert Zuordnungswerte, an denen die Analysenergebnisse gemessen werden:

  • Z0 — uneingeschränkter, offener Einbau: praktisch unbelastetes Material.
  • Z1 (unterteilt in Z1.1 und Z1.2) — eingeschränkter offener Einbau; Z1.2 nur bei günstigen hydrogeologischen Verhältnissen.
  • Z2 — eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen, etwa unter dichten Deckschichten.
  • > Z2 — keine Verwertung nach LAGA mehr zulässig: Das Material geht in die Beseitigung (Deponie) oder Behandlung.

Seit dem 1. August 2023 regelt zusätzlich die Ersatzbaustoffverordnung den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke bundeseinheitlich. Die Z-Klassen bleiben in der Praxis dennoch allgegenwärtig — in Länderregelungen zu Verfüllungen, in Ausschreibungen und im Sprachgebrauch der Entsorger. Die vollständigen Tabellen mit Bedeutung und Verwertungsweg jeder Klasse finden Sie in unserem Beitrag LAGA-Z-Klassen und Deponieklassen im Überblick.

05Schritt 4: Wenn Verwertung ausscheidet — Deponieklassen DK 0 bis DK III

Kurz gesagt: Material über Z2 wird auf Deponien nach Deponieverordnung (DepV) beseitigt — von DK 0 für Inertabfälle bis DK III für gefährliche Abfälle.

Die Deponieverordnung teilt oberirdische Deponien in vier Klassen ein. Vereinfacht: Je höher die Klasse, desto höher die zulässige Belastung — und desto aufwendiger die technische Ausstattung der Deponie (Basisabdichtung, Sickerwasserfassung, Kontrolle):

  • DK 0 — Inertabfalldeponie: praktisch inerte mineralische Abfälle.
  • DK I — nicht gefährliche Abfälle mit geringem Schadstoffgehalt.
  • DK II — nicht gefährliche Abfälle mit höheren zulässigen Zuordnungswerten.
  • DK III — höchste oberirdische Klasse; auch gefährliche Abfälle, sofern sie die Zuordnungskriterien einhalten.

Maßgeblich für die Annahme sind die Zuordnungskriterien der DepV (u. a. Eluatwerte und organische Parameter) sowie die grundlegende Charakterisierung des Abfalls, die der Erzeuger beibringen muss — im Kern: die Deklarationsanalyse.

06Der typische Ablauf einer Deklarationsanalyse

Kurz gesagt: Vorprüfung → Probenahme nach LAGA PN 2/98 → Laboranalyse (Feststoff + Eluat) → Bewertung → Deklaration gegenüber dem Entsorger. Sechs Schritte, die sich fast immer gleichen.

  1. Vorprüfung

    Herkunft, Baujahr und Nutzungsgeschichte klären: Wohnhaus oder Werkstatt? Gab es Öl, Anstriche, teerhaltige Schichten? Notieren Sie Auffälligkeiten (Geruch, schwarze Anhaftungen) und fragen Sie die Annahmestelle nach dem geforderten Parameterumfang.

  2. Probenahme nach LAGA PN 2/98

    Einzelproben über das Haufwerk verteilt entnehmen, zu Mischproben vereinigen, Rückstellprobe sichern, Protokoll führen (siehe Schritt 1).

  3. Analysenauftrag

    Parameterumfang nach Vorgabe der Annahmestelle beauftragen — Feststoff und Eluat. Wer hier zu knapp bestellt, zahlt später für die Nachanalyse doppelt.

  4. Laboranalyse

    Das Labor bereitet die Probe auf, bestimmt die Feststoffgehalte und stellt das Eluat nach DIN 19528 oder DIN 19529 her. Die Dauer hängt vom Parameterumfang ab.

  5. Bewertung

    Die Messwerte werden mit den Zuordnungswerten verglichen: Ergebnis ist eine Z-Klasse (Verwertung) oder — bei Überschreitung — die Zuordnung zu einer Deponieklasse. Denken Sie daran: Ein Laborergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe.

  6. Deklaration und Entsorgung

    Analysenbericht und Probenahmeprotokoll gehen an Entsorger oder Deponie; diese erklären die Annahme. Bei gefährlichen Abfällen kommen elektronische Nachweis- und Registerpflichten hinzu.

07Typische Stolperfallen — und wie Sie sie vermeiden

Kurz gesagt: Die meisten Probleme entstehen vor dem Labor: gemischte Haufwerke, übersehene teerhaltige Anhaftungen, fehlende Protokolle und Störstoffe im Container.

  • Mischhaufwerk aus mehreren Gebäudeteilen: Wer Keller, Hof und Anbau auf einen Haufen schiebt, bekommt ein Ergebnis, das nichts davon sauber abbildet. Getrennt halten, getrennt beproben.
  • Teerverdächtige Anhaftungen: Schwarze, glänzende Schichten an Estrich oder Asphalt können den PAK-Wert des gesamten Haufwerks hochtreiben. Wie Sie teerhaltigen Asphalt erkennen, zeigen wir im eigenen Beitrag.
  • Störstoffe im Container: Dachpappe, Holz, Gips oder Dämmstoffe machen aus „Beton, sauber“ schnell „gemischte Bau- und Abbruchabfälle“ — mit anderem Abfallschlüssel und anderem Preisniveau beim Entsorger.
  • Fehlendes Probenahmeprotokoll: Ohne Dokumentation nach LAGA PN 2/98 lehnen viele Annahmestellen den Befund ab — die Beprobung beginnt von vorn.
  • Zu wenig Probenmaterial: Für Feststoff- und Eluatuntersuchung braucht das Labor ausreichend Material je Mischprobe. Fragen Sie die benötigte Menge vorher ab.
  • Asbestverdacht ignoriert: Bei Verdacht auf asbesthaltige Bauteile (z. B. alte Leichtbau- oder Fassadenplatten) das Material nicht weiter zerkleinern und den Verdacht vor dem Abbruch fachlich klären lassen — Asbest gehört nicht in den Bauschutt-Container.

Sicherheitshinweis Asbest

Verdächtige Bauteile niemals zerkleinern, bohren, schleifen oder sägen und den Bereich nicht trocken kehren; Material feucht halten und Staub vermeiden. Wer daran arbeitet, trägt FFP2-Maske und Einweghandschuhe. Wird ausnahmsweise eine Probe genommen, wird die Stelle vorher angefeuchtet, die Probe doppelt in Zip-Beuteln verpackt und der Arbeitsbereich anschließend feucht gereinigt. Bewertung, Ausbau und Sanierung gehören ausschließlich in die Hand von Fachbetrieben nach TRGS 519.

Erscheinungsbilder

So sieht Bauschutt in der Praxis aus

Drei typische Ausgangslagen — und was sie für die Beprobung bedeuten.

08Vertiefende Ratgeber

09Häufige Fragen zur Bauschutt-Deklaration

Wer darf die Probe für eine Deklarationsanalyse nehmen?

Grundsätzlich der Abfallerzeuger oder eine von ihm beauftragte Person. Viele Annahmestellen verlangen aber eine sachkundige Probenahme mit Protokoll nach LAGA PN 2/98 — fragen Sie das vorher ab, sonst riskieren Sie eine erneute Beprobung.

Wie viele Proben brauche ich für ein Haufwerk?

Das hängt vom Volumen des Haufwerks und der Korngröße ab. Die LAGA PN 2/98 legt in Tabellen fest, wie viele Einzel- und Mischproben mindestens zu nehmen sind. Faustregel: mehrere über das gesamte Haufwerk verteilte Einzelproben, die zu Mischproben vereinigt werden — niemals nur eine Schaufel von der Oberfläche.

Was ist der Unterschied zwischen Z-Klasse und Deponieklasse?

Z-Klassen (Z0–Z2 nach LAGA M 20) beschreiben, wie Material verwertet werden darf. Deponieklassen (DK 0–III nach Deponieverordnung) regeln die Beseitigung, wenn keine Verwertung mehr möglich ist. Erst wenn ein Material über Z2 liegt, stellt sich die Deponiefrage.

Welche Parameter umfasst eine Deklarationsanalyse?

Den Umfang legt die Annahmestelle fest. Typisch sind im Feststoff PAK (EPA-16), Mineralölkohlenwasserstoffe und Schwermetalle, im Eluat pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Chlorid, Sulfat und Metalle. Bei Verdacht kommen weitere Parameter hinzu.

Was passiert, wenn mein Bauschutt über Z2 liegt?

Dann ist eine Verwertung nach LAGA M 20 nicht mehr zulässig. Das Material wird auf einer Deponie beseitigt — welche Klasse (DK 0 bis DK III), entscheiden die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung. Je nach Werten kann das Material zusätzlich als gefährlicher Abfall einzustufen sein.

Gelten die LAGA-Z-Klassen seit der Ersatzbaustoffverordnung noch?

Seit dem 1. August 2023 regelt die Ersatzbaustoffverordnung den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke bundeseinheitlich. In der Praxis bleiben die Z-Klassen aber relevant — etwa für Verfüllungen, in länderspezifischen Vollzugsregeln und im Sprachgebrauch vieler Entsorger und Ausschreibungen.

Brauche ich für jeden Container eine eigene Analyse?

Nein — die Analyse gilt je Haufwerk bzw. Charge gleicher Herkunft und Beschaffenheit. Mehrere Container aus demselben, einheitlichen Haufwerk können über dieselbe Deklaration laufen. Wechselt Herkunft oder Zusammensetzung, ist eine neue Beprobung fällig; verbindlich sind die Vorgaben des Entsorgers.

Was ist eine Rückstellprobe und warum sollte ich sie aufheben?

Ein Teil der Mischprobe, der verschlossen und dokumentiert aufbewahrt wird. Kommt es später zu Streit über die Einstufung — etwa zwischen Erzeuger, Transporteur und Deponie — kann die Rückstellprobe nachanalysiert werden.

Transparenz & Grenzen dieses Ratgebers

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Einzelfallberatung, Vor-Ort-Begutachtung oder rechtliche Prüfung. Ein Laborergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe. Verbindlich für Verwertung und Beseitigung sind die einschlägigen Regelwerke (u. a. LAGA M 20, Ersatzbaustoffverordnung, Deponieverordnung), der Vollzug Ihres Bundeslandes und die Annahmebedingungen der jeweiligen Entsorgungsanlage.

Einzelparameter vorab prüfen

Wenn Sie sichergehen wollen, bevor Sie ein ganzes Haufwerk beproben lassen: Einzelne Verdachtsparameter — etwa PAK in schwarzen Anhaftungen oder Chlorid im Eluat — können Sie unkompliziert per Einsendung an Schadstoffalarm.de prüfen lassen.

Damit Sie richtig planen können: Per Einsendung bestellbar sind derzeit PAK nach EPA-16 im Feststoff sowie Chlorid — wahlweise im Eluat oder im Feststoff. Welche Parameter Ihre Deklaration darüber hinaus braucht (häufig Mineralölkohlenwasserstoffe, Schwermetalle, Sulfat, pH-Wert und Leitfähigkeit), gibt Ihnen die Annahmestelle vor; diese bieten wir aktuell nicht als Einzelbestellung an. Brauchen Sie den vollständigen Untersuchungsumfang aus einer Hand, schreiben Sie uns kurz an info@schadstoffalarm.de — mit Materialart, ungefährer Menge und, falls vorhanden, der Parameterliste Ihrer Annahmestelle.

Aktuelle Preise und Optionen finden Sie auf schadstoffalarm.de. Die Auswertung erfolgt in DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren (DIN EN ISO/IEC 17025).